Das Personenbetreuungsgesetz sieht vor, dass pflegerische Aufgaben ausschließlich nach Leistungsüberprüfung und darauffolgender Anordnung durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson verrichtet werden dürfen.
Aus diesem Grund werden bei uns bedarfsgerechte Pflegevisiten durchgeführt. Diese dienen dem Zweck, dass die/der PersonenbetreuerIn sachgerecht und den individuellen Anforderungen entsprechend eingewiesen und begleitet wird.
Als Grundlage für die Qualitätssicherung in einem Betreuungsverhältnis dient eine detaillierte Pflegeanamnese
(ausführliche Erhebung aller pflege und betreuungsrelevanten Details des Klienten ), welche optimaler Weise vor Beginn der Betreuung von einer diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegeperson erhoben wird.
Es werden im laufenden Betreuungsverhältnis bedarfsgerechte Pflegevisiten durchgeführt. Die Pflegevisiten werden von unserem diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegepersonal ( DGKP ) eingeteilt und ausgeführt.
Als Maßstab für die Umsetzung gilt dabei einerseites der österreischische Qualitätsstandard in der Pflege sowie anderseits das Ziel, ein ungestörtes Betreuungs- bzw. Naheverhältnis zwischen Betreuungsperson und Klient zu fördern.
Es wird pro Monat mindestens eine Pfegevisite abgehalten.
Die genannten Leistungen sind in der laufenden Serviceleistung enthalten.
Unser Angebot
Laufendes Service
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Pflegerische Tätigkeiten und Unterstützung
Unter der Delegation pflegerischer und ärztlicher Tätigkeiten versteht man die Übertragung pflegerischer bzw. ärztlicher Tätigkeiten an Personenbetreuerinnen und Personenbetreuer. Dies erfordert neben einer schriftlichen Anordnung auch eine Anleitung und Unterweisung durch medizinisches Fachpersonal (Ärztin, Arzt, diplomierte Gesundheits- und Krankenschwester, diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger).
Für die Delegation pflegerischer und ärztlicher Tätigkeiten müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: